Wer bereits am 01. Januar 2018 oder davor im Besitz einer Fahrlehrererlaubnis war, muss spätestens am 31. Dezember 2023 seiner zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Eignungsnachweise gemäß den Vorgaben des Paragraf 11 FahrlG vorlegen. Darauf weist der Landesverband Baden-Württemberg hin.
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