Ein Rettungsdienstfahrer darf eine rote Ampel an einer Kreuzung nur überqueren, wenn er sich überzeugt hat, dass er von anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen wurde. Passiert das nicht und kommt es zu einer Kollision, kommt eine hälftige Schadensteilung in Betracht. Das bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG).
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