Um einen möglichen Rotlichtverstoß vor Gericht beurteilen zu können, ist die Auswertung verschiedener technische Daten nötig. Wird dies nicht gemacht kann der Schuldspruch hinfällig sein, wie das OLG Karlsruhe neulich zeigte.
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Um einen möglichen Rotlichtverstoß vor Gericht beurteilen zu können, ist die Auswertung verschiedener technische Daten nötig. Wird dies nicht gemacht kann der Schuldspruch hinfällig sein, wie das OLG Karlsruhe neulich zeigte.
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