Wer sein Auto widerrechtlich auf einem privaten Grundstück abstellt und abgeschleppt wird, muss im Regelfall die Kosten dafür übernehmen. Wenn die Abschleppfirma allerdings mit „Abschleppen zum Nulltarif“ wirbt, kann das auch anders ausgehen, wie ein Urteil der Amtsgerichts Hamburg-Barmbek zeigt.
Source: Neuigkeiten