Wer nach einem Verkehrsunfall psychische Beschwerden hat, kann einen Schadensersatzanspruch haben. Jedoch müssen die Beschwerden objektiv nachweisbar sein. Über die Entscheidung des OLG München dazu informiert der DAV.
Source: Neuigkeiten
Wer nach einem Verkehrsunfall psychische Beschwerden hat, kann einen Schadensersatzanspruch haben. Jedoch müssen die Beschwerden objektiv nachweisbar sein. Über die Entscheidung des OLG München dazu informiert der DAV.
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