Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger über 750kg zulässige Gesamtmasse, wobei die Kombination ein zulässiges Gesamtgewicht von 12000kg nicht übersteigen darf.
Mindestalter: 18 Jahre
Erforderlicher Vorbesitz Klasse C1 oder Führerschein Klasse B, wenn die Ausbildung für die Klassen C1 und C1E gemeinsam gemacht wird