Wer sich als Unfallverursacher unerlaubt vom Ort des Geschehens entfernt, begeht Unfallflucht. Seine Fahrerlaubnis gefährdet der Flüchtige allerdings nur dann, wenn bei dem Unfall ein „bedeutender Fremdschaden“ entstanden ist.
Source: Neuigkeiten
Wer sich als Unfallverursacher unerlaubt vom Ort des Geschehens entfernt, begeht Unfallflucht. Seine Fahrerlaubnis gefährdet der Flüchtige allerdings nur dann, wenn bei dem Unfall ein „bedeutender Fremdschaden“ entstanden ist.
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