Bei erheblicher Beeinträchtigung der Gehwegbenutzung können Anwohner einen Anspruch gegen die Straßenverkehrsbehörde auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung über das Einschreiten gegen verbotswidriges Gehwegparken haben. So lautet der aktuelle Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat nimmt dies zum Anlass, Kommunen zum handeln zu bewegen.
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