Linksabbieger muss warten: Gericht betont die Wartepflicht
Linksabbieger müssen an Kreuzungen warten, bis der entgegenkommende Verkehr, der nach rechts abbiegt, die Kreuzung passiert hat. Dies entschied das Oberlandesgericht Nürnberg am 3. Juni 2024 (AZ: 3 U 746/24).
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