Mithaftung nicht angeschnallter Personen

Die gesetzliche Gurtpflicht ist eine Norm, die auch die anderen Fahrzeuginsassen schützen soll. Aber was gilt, wenn nicht angeschnallte Personen im Fahrzeug andere verletzen, aber selbst kein Unfallverursacher sind? Darüber musste das Oberlandesgericht Köln entscheiden.
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