Per Gericht bestätigt: Ersatzauto bei längerer Reparatur notwendig
Wie das Oberlandesgericht Schleswig explizit am 16. April 2024 entschied, kann es bei einem längeren Nutzungsausfall wegen einer verzögerten Reparatur notwendig sein, dass sich der Unfallgeschädigte ein Ersatzauto anschafft – ihn trifft die Pflicht zur Schadensminderung, wie die DAV mitteilt.
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