TÜV Süd ändert Modalitäten für Krankmeldungen bei Fahrprüfungen
Ab dem 1. September gelten für Krankmeldungen bei theoretischen und praktischen Prüfungen beim TÜV Süd neue Regeln. Die bisher ausreichende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird nicht mehr akzeptiert, es bedarf einer konkreten ärztlichen Bescheinigung.
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